AGB
Geschäftsbedingungen der pet-experts gmbh, Belm
Gültig ab 1. April 2015
1. Im Geschäftsverkehr unseres Unternehmens mit einem anderen Unternehmen gelten ausschließlich nachfolgende Geschäftsbedingungen, gültig ab o. g. Datum
2. Von ihnen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners haben keine Gültigkeit.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen unseres Vertragspartners das Geschäft ausführen.
4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit mit unserem Vertragspartner nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
I. Anwendbares Recht
1. Soweit unsere Geschäftsbedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz (deutsches Recht).
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag ist unser Sitz.
II. Vertragsabschluss / Preise
1. Unsere Offerten sind unverbindlich und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots.
2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anderes vereinbart, gelten unsere Preise „ab Werk“. Bei Lieferungen außerhalb des Bundesgebietes werden Zoll und sonstige Einfuhrabgaben vom Vertragspartner getragen.
3. Soweit ein bestimmter Preis bei Vertragsabschluss bereits vereinbart wird, bleiben Preisänderungen wegen nach Vertragsabschluss eintretender Veränderungen der Marktpreise oder Kosten, z. B. durch Erhöhung von Steuern, Zöllen, sonstigen Abgaben, Einkaufs- oder Untersuchungskosten, Frachten, Umschlags- oder Lagerkosten oder Wechselkursänderungen, sowohl zugunsten als auch zulasten unseres Vertragspartners vorbehalten.
III. Lieferung / Lieferungsverzug
1. Sämtliche Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung und führen in diesen Fällen nicht zu Schadensersatzansprüchen unserer Vertragspartner. Eine etwaige eigene Nichtbelieferung werden wir unserem Vertragspartner anzeigen.
2. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
3. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen.
4. Wir sind in für unseren Vertragspartner zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
5. Der Warenversand und alle damit verbundenen Nebentätigkeiten erfolgen auch bei etwaiger Übernahme der Versandkosten stets im Namen und auf Gefahr unseres Bestellers. Versicherungen hat unser Vertragspartner selbst einzudecken.
IV. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe der Ware und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung sofort netto porto- und spesenfrei zur Zahlung an unser Unternehmen fällig.
2. Skonto wird nur gewährt, wenn gesondert ausdrücklich vereinbart. Die sofortige Fälligkeit der Forderung wird durch eine Skontovereinbarung nicht aufgehoben. Mit Übergabe von Teillieferungen und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung betreffend die Teilleistung ist die abgerechnete Teilzahlung sofort zur Zahlung an unser Unternehmen fällig.
3. Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet; insbesondere bei uns unbekannten Abnehmern ohne Referenzen und bei Vertragspartnern, die im Zahlungsverzug sind, erfolgt die Lieferung der Ware nur gegen Vorkasse, Kasse oder Nachnahme.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf dem Konto unseres Unternehmens endgültig verfügbar ist.
5. Unser Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;
6. Trifft unser Vertragspartner keine Zahlungsbestimmung, können eingehende Zahlungen nach unserer Wahl auf bestehende Forderungen und Nebenforderungen gegen unseren Vertragspartner verrechnet werden.
V. Warenkennzeichung etc.
1. Unser Vertragspartner ist ab Ablieferung für die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen behördlichen oder amttiersärztlichen Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen über eine ordnungsgemäße Behandlung verantwortlich.
2. Unser Vertragspartner darf sich öffentlich über unsere Produkte und deren Eigenschaften, insbesondere im Rahmen der Werbung oder der Kennzeichnung der Produkte, nur in Übereinstimmung mit den von uns erteilten Produktinformationen und nur in angemessener Form äußern.
3. Die richtige Bezeichnung beim Verkauf der Ware ist bei abweichenden Orts- und Handelsgebräuchen Aufgabe unseres Vertragspartners.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Begleichung der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt ferner bis zum Ausgleich sämtlicher, auch künftig entstehender, in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Vorbehaltslieferung stehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bestehen.
VII. Mangel / Haftung
1. Ein offener oder erkennbarer Mangel muss unverzüglich nach Übergabe gerügt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Ist der Mangel zunächst nicht erkennbar und zeigt er sich später, so muss dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht bei einem arglistigen Verschweigen des Mangels.
2. Eine Rücksendung der Ware bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
3. Bei einem Mangel der Ware sind wir zur Nacherfüllung nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Solange wir unserer Verpflichtung zur Nacherfüllung nachkommen und diese nicht fehlgeschlagen ist, kann unser Vertragspartner keine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder eine Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Ist nur ein Teil einer Warenlieferung mangelhaft, kann der Besteller, wenn er zum Rücktritt berechtigt ist, nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen Teil der Lieferung kein Interesse hat.
4. Haben wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, so haften wir bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und Kardinalpflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Das gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstands verursacht wurden.
5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
VIII. Sonstiges
1. Vertragssprache ist deutsch. Sind Vertragsunterlagen auch in nichtdeutscher Sprache vorhanden, ist für die Rechtsbeziehung der Parteien – soweit vorhanden – ausschließlich die deutsche Vertragsversion maßgeblich.
2. Bei sämtlichen sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, einschließlich solchen aus Wechseln oder Schecks, ist Klage ausschließlich bei dem am Sitz unseres Unternehmens international und örtlich zuständigen Gericht zu erheben. Wir können unseren Vertragspartner auch bei dem für seinen Sitz oder für den Sitz einer seiner Niederlassung örtlich zuständigen Gericht zu verklagen.
3.Haben sich wir und unser Vertragspartner uns bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so sind wir in Ergänzung zu dem Vereinbarten berechtigt, die Vertragslücke unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.
4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus anderen Gründen als den in §§ 305 – 310 BGB genannten unwirksam, so werden wir und unser Vertragspartner die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus Gründen der §§ 305 – 310 BGB unwirksam sind oder werden, sich im Gesetz zu diesem Punkt jedoch keine Regelung findet.